Eine Ergänzung zur ambulanten Versorgung bieten Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen. Dabei charakterisiert sich die Tages- bzw. Nachtpflege durch die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Einrichtung. Um die Arbeitszeiten der pflegenden Angehörigen zu überbrücken werden die Pflegebedürftigen im Regelfall morgens abgeholt und nachmittags wieder nach Hause gebracht. Für die Pflegegrade 2-5 ergeben sich unterschiedlich hohe Beträge der Pflegeversicherung, welche für Leistungen der teilstationären Pflege eingesetzt werden können. Für Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 steht ausschließlich der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat zur Verfügung.
Im Vergleich dazu bietet die Kurzzeitpflege eine begrenzte Verweildauer innerhalb einer vollstationären Pflege an um bspw. Krisensituationen nach einer Operation oder eine Urlaubszeit der pflegenden Angehörigen zu überbrücken. Die Pflegekassen übernehmen bei Pflegegrad 2- 5 für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen im Kalenderjahr 1.612 Euro.
Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag von 125,- € monatlich eingesetzt werden.