Kurzzeit- und Tagespflege

Kurz-Zeit-Pflege bedeutet zum Beispiel:
Ihre Familie kann eine Zeit lang die Pflege nicht machen.
Oder Sie müssen sich
nach einer Operation erst noch erholen.
Dann kann für begrenzte Zeit die Pflege
in einem Pflege-Heim gemacht werden.
Danach können Sie wieder nach Hause.

Für die Pflege im Pflege-Heim
gibt es Geld von den Pflege-Kassen.
Bei Pflege-Grad 1 zahlen die Pflege-Kassen 125 Euro.
Bei den Pflege-Graden 2 bis 5 zahlen
die Pflege-Kassen 1612 Euro im Jahr.
Das Geld gibt es für einen Aufenthalt
von bis zu 8 Wochen im Jahr.
 

Tages-Pflege

Pflege-Bedürftige können am Tag
in eine Einrichtung gehen.
Zum Beispiel wenn die Familie arbeiten muss.
Die Tages-Pflege ist oft
eine große Entlastung für die Familie.

Die Pflege-Bedürftigen werden morgens abgeholt
und nachmittags wieder nach Hause gebracht.

Bei Pflege-Grad 1 zahlt die Pflege-Kasse
dafür 125 EURO im Monat als Zuschuss.
Bei den Pflege-Graden 2 bis 5 zahlt
zahlt die Pflege-Kasse mehr Geld.
Je höher der Pflege-Grad ist
umso mehr Geld zahlt die Pflege-Kasse.

Angebote im Rhein-Sieg-Kreis

 

 

 


Die Bilder sind aus dem Buch Leichte Sprache – Die Bilder
© Lebenshilfe für Menschen
mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

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