Das Angebot der ambulanten, pflegerischen Versorgung ist ein wichtiger Teilbereich der Versorgung von pflege- und hilfebedürftigen Menschen in der eigenen Häuslichkeit. Im Zeichen des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ soll nicht nur das Verbleiben im gewohnten Umfeld gefördert werden, sondern auch durch Beratung und präventive Maßnahmen das Leben der Betroffenen und deren Angehörigen erleichtert werden. Den größten Anteil an der ambulanten Pflegeversorgung übernehmen die Angehörigen/Nachbarn, daneben unterstützen vor allem die ambulanten Pflegedienste die pflegerische Versorgung. Pflegebedürftige können einen Pflegedienst beauftragen und dessen Kosten überwiegend mit den Leistungen der Pflegekasse finanzieren. Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach dem anerkannten Pflegegrad.
Die im Rhein-Sieg-Kreis ansässigen Pflegedienste finden Sie hier in unserer Kategorie „Ambulante Pflege“
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