- Behandlungspflege SGB V – ausschließlich von examinierten Pflegekräften durchgeführte Leistungen wie Medikamentengabe und Richten von Medikamenten, Injektionen und Infusionen (z.B. Insulininjektion), Wundversorgung, Kompressionsstrümpfe und Verbände, Blutdruck und Blutzucker messen, Katheter legen und wechseln uvm.
Mit einer entsprechenden ärztlichen Verordnung werden diese Leistungen von der Krankenkasse nach den gesetzlichen Bestimmungen übernommen.
- Grundpflege SGB XI
- für Pflegegrade 2-5 wie z.B. Körperpflege und Hygiene, Ernährung, Mobilisation, Inkontinenzversorgung, Toilettengänge, Mahlzeiten, Lagern und Betten uvm.
- Palliative Begleitung
- Pflegerische Versorgung von Palliativpatienten durch unsere palliativmedizinisch geschulten Fachkräfte. Beratung bei medizinischen und pflegerischen Tätigkeiten. Durchführung konkreter Pflegemaßnahmen, z.B. Überwachung der Schmerztherapie und der Symptomkontrolle, Versorgung mit Portsystemen, Verbandswechsel, Dekubitusversorgung.
Zusätzlich:
- Beratungseinsätze und Pflegekontrollbesuche (§37 Abs. 3 SGB XI)
- Verhinderungspflege (39 SGB XI)
- Privatleistungen
- Rufbereitschaft 24 Stunden
Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Beratungsgespräch bei Ihnen zuhause, und gemeinsam finden wir das richtige Verständnis für Ihre Wünsche.