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"Gesundheitsförderung und Prävention"

Die meisten Krankheiten sind nicht angeboren, sondern treten im Laufe des Lebens auf.

Menschen können durch Gesundheitsförderung und Prävention viel tun, um Krankheiten zu vermeiden und ihre Gesundheit zu stärken.

Gesundheitsförderung will den Menschen helfen, mehr positiven Einfluss auf ihre eigene Gesundheit und ihre Lebenswelt auszuüben. Sie will ihnen ermöglichen, Veränderungen in ihrem Lebensalltag zu treffen, die ihrer Gesundheit zugutekommen. Das Ziel von Gesundheitsförderung ist ein gesunder, selbstbestimmter Lebensstil.

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2 Angebote gefunden

Bezeichnung des Angebots
Leben mit Autismus e.V. Bonn / Rhein-Sieg / Eifel

Unterstützungsleistungen im Alltag - Inklusive Freizeitangebote

Standort: Rheinbach

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Leben mit Autismus e.V. Bonn / Rhein-Sieg / Eifel
Euskirchener Weg 39, 53359 Rheinbach
Tel: 02226 8940718
Fax:
E-Mail: info(at)lebenmitautismus.de
Firma: Leben mit Autismus e.V. Bonn / Rhein-Sieg / Eifel
Träger: Leben mit Autismus e.V. Bonn / Rhein-Sieg / Eifel
Ansprechperson: nn
Zuständigkeit:
  • gesamtes Gebiet
Kreisjugendamt des Rhein-Sieg-Kreises

Beratung in Fragen der Freizeitgesaltung Jugendlicher und des präventiven Jugendschutzes

Standort: Siegburg

auf Merkliste
Kreisjugendamt des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 0, 53721 Siegburg
Tel: 02241/13-2361
Fax: 02241/ 13-4-2361
E-Mail: ruediger.hoetger(at)rhein-sieg-kreis.de
Firma: Kreisjugendamt des Rhein-Sieg-Kreises
Träger: Der Landrat, Kreisjugendamt im Rhein-Sieg-Kreis
Ansprechperson: Herr Hötger

Beratung in Fragen der Freizeitgestaltung Jugendlicher und des präventiven Jugendschutzes

 

Kinder- und Jugendarbeit im Kreisjugendamt im Rhein-Sieg-Kreis:

Neben der Erziehung und Bildung im Elternhaus, Kindertageseinrichtungen und Schule sowie der beruflichen Ausbildung hat sich die Jugendarbeit als weiteres Standbein in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen entwickelt. Ihr Ausgangspunkt ist die Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen. Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sollen an den Interessen Jugendlicher anknüpfen und von ihnen mit gestaltet und mitbestimmt werden. Kinder und Jugendliche sollen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt werden, sie sollen zu Selbständigkeit, Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement herangeführt werden.

Im Einzelnen umfasst die Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit:

  • Unterstützung und Beratung von Kindern und Jugendlichen, Bürgerinnen und Bürgern, Institutionen, Organisationen, Vereinen und Initiativen, Verwaltungen und Gremien
  • Seminare und Fortbildungen für ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit
  • Eigene Veranstaltungen im Zusammenwirken mit anderen Trägern der Jugendarbeit
  • Informationen, Fachberatung von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendarbeit, sowie deren Trägern
  • Bereitstellung von Materialien (FFK, Informationsmaterialien für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Jugendschutzgesetz,…
  • Aufbau von Netzwerken zum fachlichen Austausch und zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit im Zuständigkeitsgebiet
  • erzieherischer Jugendschutz
  • Entscheidung über den Einsatz der bereitgestellten Mittel für die Jugendarbeit 

 

Ansprechpartner für das Jugendhilfezentrum für Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth: Herr Kaesberg

Ansprechpartner für das Jugendhilfezentrum für Windeck, Eitorf: Frau Schützeichel

Ansprechpartner für das Jugendhilfezentrum für Alfter, Swisttal und Wachtberg: Herr Flemm

Fachberatung Jugendarbeit und Jugendschutz: Herr Hötger

 

Weitere Informationen:

Jugendarbeit, Jugendpflege

Kinderschutz im Ehrenamt

Juleica-Ausbildung

Zuschüsse Jugendarbeit

Jugendzentren

Kinder- und Jugendförderplan

Mädchenarbeit

Jungenarbeit

Aktionsplan Inklusion

 

Die gesetzliche Grundlage bildet das achte Sozialgesetzbuch (http://www.bmfsfj.de) mit den allgemeinen Vorschriften:

§1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe, §8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, §8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, §8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, §9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen, sowie den besonderen Vorschriften der Jugendarbeit, und des erzieherischer Kinder- und Jugendschutz: §11 Jugendarbeit, §12 Förderung der Jugendverbände und § 14 der erzieherischer Kinder- und Jugendschutz SGB VIII sowie den Abschnitten über die Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit (§ 73 Ehrenamtliche Tätigkeit, § 74 Förderung der freien Jugendhilfe, § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, § 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben, § 78 Arbeitsgemeinschaften) und der Gesamtverantwortung und Jugendhilfeplanung (§ 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung, § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe, § 80 Jugendhilfeplanung, § 81 Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen).

Zuständigkeit:
  • Alfter
  • Eitorf
  • Much
  • Neunkirchen-Seelscheid
  • Ruppichteroth
  • Swisttal
  • Wachtberg
  • Windeck


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