Die meisten Krankheiten sind nicht angeboren, sondern treten im Laufe des Lebens auf.
Menschen können durch Gesundheitsförderung und Prävention viel tun, um Krankheiten zu vermeiden und ihre Gesundheit zu stärken.
Gesundheitsförderung will den Menschen helfen, mehr positiven Einfluss auf ihre eigene Gesundheit und ihre Lebenswelt auszuüben. Sie will ihnen ermöglichen, Veränderungen in ihrem Lebensalltag zu treffen, die ihrer Gesundheit zugutekommen. Das Ziel von Gesundheitsförderung ist ein gesunder, selbstbestimmter Lebensstil.
Online-Familienwegweiser der Stadt Bornheim
Standort: Bornheim
auf MerklisteWenn Kinder geboren werden, beginnt für Familien eine spannende Zeit. In jedem Alter stellen Kinder täglich neue "große und kleine" Herausforderungen an ihre Eltern.
Um diese positiv zu meistern, erhalten Sie in unserem Onlineportal eine Übersicht zu:
Die Angebote richten sich an Familien mit Kindern bis 6 Jahre. Über die Suche können Sie auf Angebote aus Bornheim, Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis zugreifen und erhalten auch Vorschläge, die in oder in unmittelbarer Nähe zu ihrem Stadtteil liegen.
Unterstützungsleistungen im Alltag - Inklusive Freizeitangebote
Standort: Rheinbach
auf MerklisteBeratung in Fragen der Freizeitgesaltung Jugendlicher und des präventiven Jugendschutzes
Standort: Siegburg
auf MerklisteKeine Kartendarstellung vorhanden
Kinder- und Jugendarbeit im Kreisjugendamt im Rhein-Sieg-Kreis:
Neben der Erziehung und Bildung im Elternhaus, Kindertageseinrichtungen und Schule sowie der beruflichen Ausbildung hat sich die Jugendarbeit als weiteres Standbein in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen entwickelt. Ihr Ausgangspunkt ist die Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen. Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sollen an den Interessen Jugendlicher anknüpfen und von ihnen mit gestaltet und mitbestimmt werden. Kinder und Jugendliche sollen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt werden, sie sollen zu Selbständigkeit, Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement herangeführt werden.
Im Einzelnen umfasst die Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit:
Ansprechpartner für das Jugendhilfezentrum für Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth: Herr Kaesberg
Ansprechpartner für das Jugendhilfezentrum für Windeck, Eitorf: Frau Schützeichel
Ansprechpartner für das Jugendhilfezentrum für Alfter, Swisttal und Wachtberg: Herr Flemm
Fachberatung Jugendarbeit und Jugendschutz: Herr Hötger
Weitere Informationen:
Die gesetzliche Grundlage bildet das achte Sozialgesetzbuch (http://www.bmfsfj.de) mit den allgemeinen Vorschriften:
§1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe, §8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, §8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, §8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, §9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen, sowie den besonderen Vorschriften der Jugendarbeit, und des erzieherischer Kinder- und Jugendschutz: §11 Jugendarbeit, §12 Förderung der Jugendverbände und § 14 der erzieherischer Kinder- und Jugendschutz SGB VIII sowie den Abschnitten über die Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit (§ 73 Ehrenamtliche Tätigkeit, § 74 Förderung der freien Jugendhilfe, § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, § 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben, § 78 Arbeitsgemeinschaften) und der Gesamtverantwortung und Jugendhilfeplanung (§ 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung, § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe, § 80 Jugendhilfeplanung, § 81 Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen).