Themenbereich
"ambulante Behandlung Suchterkrankungen"
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2 Angebote gefunden

Bezeichnung des Angebots
Caritas Suchtberatung

Ambulante Nachsorge

Standort: Siegburg

auf Merkliste
Caritas Suchtberatung
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Tel: 02241-1209-302
Fax: 02241-1209-195
E-Mail: suchtberatung.siegburg(at)caritas-rheinsieg.de
Firma: Caritas Suchtberatung
Träger: Caritasverband Rhein-Sieg e.V.
Ansprechperson: N.N.

Ambulante Nachsorge nach stationärer oder tagesklinischer Reha Sucht:

Caritas Suchtberatung Siegburg
Wilhelmstr. 155 - 157
Telefon 02241 1209-302
Telefax 02241 1209-195
Email suchtberatung.siegburg@caritas-rheinsieg.de

Caritas Suchtberatung Bornheim
Königstrasse 25
Telefon 02222 60265
Telefax 02222 931765
Email suchtberatung.bornheim@caritas-rheinsieg.de

Caritas Suchtberatung Rheinbach
Pfarrgasse 6
Telefon 02226 8943030
Telefax 02226 8943031
Email suchtberatung.rheinbach@caritas-rheinsieg.de

Zuständigkeit:
  • gesamtes Gebiet
Diakonie Suchthilfe

Ambulante Nachsorge

Standort: Troisdorf

auf Merkliste
Diakonie Suchthilfe
Poststraße 91, 53840 Troisdorf
Tel: 02241-25444-0
Fax: 02241-25444-11
E-Mail: suchthilfe(at)diakonie-sieg-rhein.de
Firma: Diakonie Suchthilfe
Träger: Diakonisches Werk An Sieg und Rhein
Ansprechperson: Maria Saibel, Christian Weber

Ambulante Nachsorge

Behandlungserfolge beibehalten, Ziele umsetzen, neue Verhaltenweisen und Einstellungen fortführen: Das in einer stationären oder teilstationären Therapie Gelernte, soll sich im Alltag zu Hause etablieren. Die ambulante Nachsorge hilft dabei.

Unsere Angebote für Sie

  • wöchentliche Gruppensitzung unter fachlicher Anleitung von SuchttherapeutInnen / Suchttherapeuten
  • Einzel- und Angehörigengespräche nach Bedarf
  • Stabilisierung des sozialen und familiären Umfeldes
  • Unterstützung bei der (Wieder)eingliederung ins Erwerbsleben
  • Stabilisierung auf dem Weg zu einer zufriedenen Abstinemz von Suchtmitteln
  • Weitervermittlung in ärztliche, therapeutische und weitere beratende Angebote
  • Unterstützung in Krisensituationen

Behandlunsvoraussetzungen

  • Regulärer Abschluss einer stationären oder teilstationären Maßnahme
  • Kostenzusage des Leistungsträgers
  • Das Nachsorgeangebot ist anerkannt von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, Deutschen Rentenversicherung Bund, Knappschaft-Bahn-See und den Krankenkassen
Zuständigkeit:
  • Bad Honnef
  • Eitorf
  • Hennef
  • Königswinter
  • Lohmar
  • Much
  • Neunkirchen-Seelscheid
  • Niederkassel
  • Ruppichteroth
  • Sankt Augustin
  • Siegburg
  • Troisdorf
  • Windeck


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    Lassen Sie es uns wissen!

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