Betreuungsverein
Standort: Bonn
auf MerklisteDer Betreuungsverein führt rechtliche Betreuungen durch und engagiert sich bei der Gewinnung, Beratung und Begleitung ehrenamtlicher BetreuerInnen. Er berät Bevollmächtigte. Außerdem werden Informationsveranstaltungen zum Betreuungsrecht, zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen angeboten.
Der Zuständigkeitsbereich des Betreuungsvereins erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Bonn und des linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreises.
Betreuungsverein
Standort: Siegburg
auf MerklisteKeine Kartendarstellung vorhanden
Informationen finden Sie auf der Webseite der AWO Bonn/Rhein-Sieg e.V. https://www.awo-bonn-rhein-sieg.de/angebote/beratungszentrum-siegburg/betreuungsverein.html
Betreuungsverein des Diakonischen Werkes Siegburg
Standort: Siegburg
auf MerklisteInformation und Beratung zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.\r\nFührung von Betreuungen im Sinne des Betreuungsgesetzes. Hierzu gehört die Wahrnehmung der Interessen sowie die Regelung der Angelegenheiten für den Betreuten für bestimmte Aufgabenkreise.
Betreuung, Beratung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer sowie ein regelmäßiges Angebot an Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer.
Betreuungsverein
Standort: Siegburg
auf MerklisteDer SkF übernimmt die rechtliche Betreuung durch ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und hat eine besondere Fachkompetenz in der Betreuung von Frauen in ihren spezifischen Problemlagen.
Wir beraten und begleiten ehrenamtlicher Betreuer*innen und Bevollmächtigte im gesamten Rhein-Sieg-Kreis und in Bonn und bieten regelmäßig Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen für Sie an.
Außerdem informieren und beraten wir zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.
Rechtliche Betreuungen, Informationen und Beratung zu Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen
Standort: Siegburg
auf MerklisteAnerkannter Betreuungsverein für Erwachsene.
Führung von Betreuungen im Sinne des Betreuungsgesetzes.
Hierzu gehört die Wahrnehmung der Interessen sowie die Regelung der Angelegenheiten für den Betreuten für bestimmte Aufgabenkreise.
Betreuung, Beratung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer sowie ein regelmäßiges Angebot an Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer.
Information und Beratung zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen