Behörden, Verbände und Institutionen sind gesellschaftliche Einrichtungen, die Rahmenbedingungen der öffentlichen Sicherheit und Rechtsordnung kommunizieren, überwachen und regeln.
Sie sollen Orientierung und Ordnung in die alltäglichen Handlungen der Bürger bringen und damit die Unsicherheit der Menschen vermindern.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises verstehen sich als Ihre Ansprechpartner in allen Angelegenheiten nach dem Betreuungsgesetz. Nach diesem Gesetz haben Volljährige, die ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht erledigen können, weil sie körperlich, geistig oder seelisch behindert oder psychisch erkrankt sind, Anspruch auf einen rechtlichen Betreuer.
Zur Einleitung einer Betreuung kann der/die Betroffene selbst, aber auch beispielsweise ein Familienangehöriger einen Antrag beim zuständigen Betreuungsgericht stellen. In diesen Verfahren unterstützt die Betreuungsbehörde die Gerichte.
Daneben informieren und beraten wir über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, insbesondere über eine Vorsorgevollmacht und über andere Hilfen und Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge. Wir beraten und unterstützen Betreuer und Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Dabei arbeiten wir eng mit den fünf Betreuungsvereinen im Rhein-Sieg-Kreis zusammen.
Wir sind befugt, Ihre Unterschrift unter Ihrer Vollmacht oder Betreuungsverfügung öffentlich zu beglaubigen.
Zu Ihrer weiteren Information haben wir die Mappe "Rechtzeitig Vorsorge treffen" herausgegeben, die Sie in allen Rathäusern im Rhein-Sieg-Kreis erhalten und die Sie auch bei uns bestellen können.
Hinweis:
Die Betreuungsbehörde ist vorübergehend im Techno-Park, Rathausallee 10, 53757 Sankt Augustin untergebracht