Information und Beratung zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.\r\nFührung von Betreuungen im Sinne des Betreuungsgesetzes. Hierzu gehört die Wahrnehmung der Interessen sowie die Regelung der Angelegenheiten für den Betreuten für bestimmte Aufgabenkreise.
Betreuung, Beratung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer sowie ein regelmäßiges Angebot an Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer.