Versorgungsgebiete:
Die Tagesstätte ist ein Angebot für psychisch kranke Menschen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die
- eine Tagesstruktur benötigen
- eine soziale Integration erfahren wollen
- eine ruhige, überschaubare Umgebung benötigen
- eine berufliche (Wieder-) Eingliederung anstreben
- ihr selbstständiges Wohnen erhalten wollen
- gesundheitliche Stabilität erreichen wollen
Die Tagesstätte kann bis zu 22 Personen aufnehmen.
Ihre Besucher/innen müssen laut Leistungsvereinbarung mindestens an drei Tagen in der Woche erscheinen.
Voraussetzung für die tagesstrukturierenden Hilfen sind die jeweils gültigen Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen mit dem zuständigen Sozialhilfeträger, dem Landschaftsverband Rheinland (LVR).